Das Schuldenkonto der Berliner SPD-Justizsenatorin
Gisela von
der Aue wächst!
Die SPD: Immer
schön Nachsicht
mit Gewalttätern aus Kleinasien
Ehrenmord in Wedding
Todesschütze war der Justiz
bekannt

Von
Sabine Deckwerth
Der Justiz lagen schon vor den Todesschüssen
Hinweise auf die Gefährlichkeit von Mehmet Y. vor.
Im
Fall Mehmet Y. hat es
Verzögerungen bei der Justiz gegeben. Dies räumte
Justizsenatorin
Gisela von
der Aue (SPD) gestern vor dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses
ein.
Zur
Begründung wurden bürokratische Wege angeführt.
Die CDU-Fraktion hatte den "Fall Y. und die langsamen Mühlen der
Justiz" auf die Tagesordnung
im Ausschuss gesetzt. Es geht um den
Doppelmord in Wedding. Der 24-jährige Mehmet Y. hatte
am 4. August in der
Kolberger Straße in Gesundbrunnen auf ein voll besetztes Auto
geschossen
und
dabei seine ehemalige Schwiegermutter und deren 22-jährige Tochter
erschossen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Schüsse seiner Ex-Frau
galten, die auch
in dem Auto
saß und unverletzt blieb.
Später wurde bekannt, dass es zuvor bereits Hinweise auf die
Gefährlichkeit von
Mehmet Y. gab,
die den Ermittlern bekanntgewesen sein mussten. Er war wegen
Körperverletzung vorbestraft,
2008 hatte er zehn Monate Haft auf Bewährung
erhalten. Zudem hatte sich seine einstige Ehefrau
bereits im vergangenen Herbst
hilfesuchend an die Behörden gewandt, weil sie von ihm mit dem
Tode bedroht
wurde.
Probleme mit dem Dolmetscher
Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin zwar ein Ermittlungsverfahren
ein -
eine Anklage wegen Bedrohung
und versuchter Nötigung war im März fertig. Sie
wurde in den folgenden fünf Monaten aber nicht zugestellt,
und zu einem Prozess
kam es nicht. Die Anklage habe noch ins Türkische übersetzt
werden müssen,
hieß
es zur Begründung.
Nach Angaben der Justizsenatorin sei zunächst vergessen worden,
dem Dolmetscher
alle Schriftstücke zu faxen,
ein Teil fehlte. Dann habe sich der Dolmetscher
Zeit gelassen. Er sei aber vom Gericht mehrfach angemahnt
worden, sich zu
beeilen, sagte von der Aue.
Bei den Ermittlungen hätte es keinerlei Versäumnisse gegeben,
betonte die
Senatorin. So hatte ein
Gericht Mehmet Y. im Herbst verboten, sich seiner
Ex-Frau zu nähern, weil er ihr nach der Trennung
regelmäßig nachgestellt hatte.
Als dieses Verbot nach sechs Monaten ablief, habe die Frau aber keinen
Antrag
auf eine Verlängerung gestellt. Am 15. September war zudem eine
Anzeige bei der
Polizei
eingegangen, wonach Mehmet Y. eine Waffe besäße und gedroht
habe, seine
Frau zu erschießen.
Bereits eine halbe Stunde später sei seine Wohnung
durchsucht worden, so von der Aue.
Allerdings ohne
Erfolg.
Berliner
Zeitung, 25.08.2011