Das Schuldenkonto der Berliner SPD-Justizsenatorin
              Gisela von der Aue wächst!  


 Die SPD: Immer schön Nachsicht
 mit Gewalttätern aus Kleinasien


                    Ehrenmord in Wedding

     Todesschütze war der Justiz bekannt

               

Von Sabine Deckwerth

Der Justiz lagen schon vor den Todesschüssen
Hinweise auf die Gefährlichkeit von Mehmet Y. vor
.

Im Fall Mehmet Y. hat es Verzögerungen bei der Justiz gegeben. Dies räumte Justizsenatorin
Gisela von der Aue (SPD) gestern vor dem Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses ein.
Zur Begründung wurden bürokratische Wege angeführt.

Die CDU-Fraktion hatte den "Fall Y. und die langsamen Mühlen der Justiz" auf die Tagesordnung
im Ausschuss gesetzt. Es geht um den Doppelmord in Wedding. Der 24-jährige Mehmet Y. hatte
am 4. August in der Kolberger Straße in Gesundbrunnen auf ein voll besetztes Auto geschossen
und dabei seine ehemalige Schwiegermutter und deren 22-jährige Tochter erschossen.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Schüsse seiner Ex-Frau galten, die auch in dem Auto
saß und unverletzt blieb.

Später wurde bekannt, dass es zuvor bereits Hinweise auf die Gefährlichkeit von Mehmet Y. gab,
die den Ermittlern bekanntgewesen sein mussten. Er war wegen Körperverletzung vorbestraft,
2008 hatte er zehn Monate Haft auf Bewährung erhalten. Zudem hatte sich seine einstige Ehefrau
bereits im vergangenen Herbst hilfesuchend an die Behörden gewandt, weil sie von ihm mit dem
Tode bedroht wurde.


Probleme mit dem Dolmetscher

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin zwar ein Ermittlungsverfahren ein - eine Anklage wegen Bedrohung
und versuchter Nötigung war im März fertig. Sie wurde in den folgenden fünf Monaten aber nicht zugestellt,
und zu einem Prozess kam es nicht. Die Anklage habe noch ins Türkische übersetzt werden müssen,
hieß es zur Begründung.

Nach Angaben der Justizsenatorin sei zunächst vergessen worden, dem Dolmetscher alle Schriftstücke zu faxen,
ein Teil fehlte. Dann habe sich der Dolmetscher Zeit gelassen. Er sei aber vom Gericht mehrfach angemahnt
worden, sich zu beeilen, sagte von der Aue.

Bei den Ermittlungen hätte es keinerlei Versäumnisse gegeben, betonte die Senatorin. So hatte ein
Gericht Mehmet Y. im Herbst verboten, sich seiner Ex-Frau zu nähern, weil er ihr nach der Trennung
regelmäßig nachgestellt hatte. Als dieses Verbot nach sechs Monaten ablief, habe die Frau aber keinen
Antrag auf eine Verlängerung gestellt. Am 15. September war zudem eine Anzeige bei der Polizei
eingegangen, wonach Mehmet Y. eine Waffe besäße und gedroht habe, seine Frau zu erschießen.
Bereits eine halbe Stunde später sei seine Wohnung durchsucht worden, so von der Aue.
Allerdings ohne Erfolg.                                                                    
                                                                                                                                        Berliner Zeitung, 25.08.2011