Die deutsche Sprache in das Grundgesetz
Leserstimmen aus der "Berliner
Zeitung" vom 5. Dezember 2008
Blick
in die französische Verfassung
Zum Beitrag von Holger Schmale in der
"Berliner Zeitung",
Seite 1, vom 4.12.08:
In der Logik der Präsidentschaftskandidatin
der SPD, Gesine Schwan,
sind unsere Nachbarn also in hohem Maße
ausländerfeindlich. Und das
schon seit fünfzig Jahren. In der
französischen Verfassung von 1958
heißt es: La langue de la
République est le francais. Die Sprache der
Republik ist Französisch.
Wieso, Frau Schwan, dürfen die Franzosen ihrer
Sprache Verfassungs-
rang einräumen, wir Deutsche aber nicht?
Ernst Meinhardt, Berlin
Totschlagargument verwendet
Bundestagspräsident Norbert
Lammert hat Recht mit seiner Forderung,
die deutsche Sprache in das Grundgesetz aufzunehmen.
Die Landessprache
ist ein Grundbestandteil der kulturellen
Identität eines Volkes und hat deshalb
in vielen Ländern Verfassungsrang. Inwiefern
ein Bezug auf die kulturelle
Identität des deutschen Volkes
"ausländerfeindlich" sei, sollte Gesine Schwan
einmal begründen, statt mit Totschlagargumenten
das Amt des Bundespräsidenten
zu beschädigen, bevor sie gewählt ist.
Prof. Dr. H. Odermann, Berlin
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