Dieser Beitrag wurde der "Schaumburger Zeitung" entnommen, in der er
als
Leserbrief im Februar 2007 erschien:
Gnade
für RAF ?
In der Lokalzeitung* äußert der Bückeburger
Jurist
und
Zeitzeuge v. Oertzen,
dass er sehr enttäuscht wäre, wenn Gnade erginge.
Zeitzeuge bin auch ich.
Aber den Fall des RAF-Terroristen Christian
Klar(54) und
sein Gnadengesuch
beurteile ich anders als Herr v. Oertzen und ich stehe nicht
an, mich öffentlich
als enttäuscht zu gerieren, was auch immer in
diesem Fall
geschieht.
Zuerst einmal finde ich die ganze Diskussion
um
die
RAF-Häftlinge momentan
ziemlich von Medien und Politikern usw. hochgespielt und
übertrieben. Es ist so,
als gäbe es keine anderen und wichtigeren
Probleme.
Aber man möchte so vielleicht
vom Versagen auf anderen Feldern ablenken und der
Volksseele ablenkende
emotionale Beschäftigung verpassen.
Terroristen gab und gibt es immer wieder und
viele
kommen
sogar nach
religiösem Glauben in den Himmel. Da muß man sich nicht im
nachhinein
darüber noch künstlich aufregen, dass es
Terrorismus vor vielen Jahren
auch einmal in
Deutschland gegeben hat.
Wenn Terroristen entstehen, dann liegt es
wohl
immer auch an
der
herrschenden Gesellschaftsstruktur und man weiß ja auch, was für
verkrustete autoritäre und auch Nazi-Strukturen es nach dem 2.
Weltkrieg
in
Deutschland gab. So ganz ohne Grund wird keiner Terrorist. Das wächst
und wuchs
schon jahrelang vor dem Terroristen Klar.
Zur Forderung nach Reue im Fall Chr. Klar:
Wenn
einer auf
Grund seiner
emotionalen Struktur ohne Gefühle ist(mögen Psychologen erklären,
wie
das entsteht!) wie kann er dann Reue empfinden, er könnte nur Reue
heucheln,
was der Herr Klar immerhin nicht tut.
Der unverzeihliche Fehler der RAF-Terroristen
war,
dass
sie -
wie so
viele Politiker auch immer wieder - glaubten,
der Zweck
heilige die Mittel.
Um die Angehörigen der Opfer der damaligen
RAF-Terroristen
tut es mir Leid,
sie dürfen selbstverständlich auch weiterhin Hass hegen gegen
die Täter.
Andere Zeitgenossen oder Fast-Zeitgenossen - wie
der Jurist in
Bückeburg
-
hegen wahrscheinlich Hass aus dem Gefühl der Andersartigkeit und
der
politischen
Entschiedenheit, dem ja auch gegebenen Mut und der ja auch
persönlichen
Aufopferungsbereitschaft der RAF-Terroristen damals, alles was
diese Gegner
eines Gnadenerlasses damals nicht hatten. Die Menschen
sind eben
unterschiedlich.
Aber nach so vielen Jahren, kann man durchaus
Gnade walten
lassen.
Das wäre christlich, einem Täter auch im vorliegendem Falle zu
vergeben.
Der Mann war damals Anfang 20. Vergibt man nicht heute auch
20-jährigen,
wenn Sie in menschenverachtendem Leichtsinn durch Raserei oder im
Alkohol-
rausch Menschen totfahren?
* s.
“Schaumburger
Zeitung“, 17.2.2007
Dem
ist wohl nicht viel hinzuzufügen.
Außer, daß es auch in diesem Fall nach dem Gesetz gehen
muß( wir leben
glücklicherweise in einem Rechtsstaat!) und das fordert schließlich,
daß
jemand nicht ewig sitzen muß.
Die Leute der ehemaligen
"Rote Armee Fraktion", verbohrte Wichtigtuer und fanatische
selbsternannte Weltverbesserer, die sich aus der guten und
richtigen gewaltlosen sog.
"Studentenbewegung" absonderten, und denen damals sowohl die Moral
als auch der Blick
für die Realität abhanden gekommen war, sind dem Verfasser im Grunde
auch egal.
Nicht egal war es ihm jedoch, einem Juristen vom Kaliber eines Herrn
Friedrich v.
Oertzen
auch einmal eine andere Sichtweise aufzutischen, als er sie zu
verbreiten beliebte.
18.2.07