Rektor beleidigt: Strafe für Mutter

Die 35-jährige Mutter eines türkischen Schülers ist vom Amtsgericht Hannover zu

einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt worden. Sie hatte den Schulleiter bei einem

Elternabend verbal scharf angegriffen und ihn als Ausländerfeind bezeichnet.

                                                   


  

Für viele Lehrer gehört es zu ihrer Alltagserfahrung, von Schülern oder Eltern mitunter
Beleidigendes zu hören. Manche Einwanderer neigen darüber hinaus bei Konflikten dazu,
dem Gegenüber  Rassismus vorzuwerfen.

Der Rektor der Brinker Schule in Langenhagen, Thomas John, wollte das in einem Fall
nicht auf sich beruhen lassen, klagte – und das Amtsgericht Hannover gab ihm am Mittwoch recht.
Es verurteilte die Mutter eines türkischen Schülers, die den Rektor der Ausländerfeindlichkeit
bezichtigt hatte, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro (15 Tagessätze).


Während einer Klassenkonferenz im Dezember 2006 hatte die 35-jährige Fatma S. wütend
das Wort ergriffen und sich auch nicht beruhigen lassen. Es ging um den Vorwurf, ihr damals
13-jähriger Sohn habe Mitschülerinnen bestohlen und anschließend bedroht. Die Mutter räumte
gestern ein, ihr Sohn habe inzwischen zumindest den Diebstahl zugegeben. Nach Ansicht von
Richter Björn von Bargen hat die Frau bei dem Konflikt überzogen, indem sie den 61-jährigen
Schulleiter und weitere Lehrer diffamierte.


„Der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit ist absurd. Es gibt keinen Hinweis darauf“, urteilte
von Bargen. Die Integrationsprojekte der Grund-, Haupt- und Realschule seien ein Beleg für
das Gegenteil. John hatte die Frau nach dem Eklat bei der Konferenz angezeigt. „Wenn Sie sich
damals entschuldigt hätte, wäre es gar nicht so weit gekommen“, sagte der Rektor.
Übel nimmt John der Mutter auch, dass sie versucht hatte, an der Schule eine Unterschriften-
aktion gegen ihn zu starten.


Im Gerichtssaal verfolgten Lehrer und Eltern der Brinker Schule den fast vierstündigen Prozess.
Verteidiger Jens Klinkert führte in seinem Plädoyer die Meinungsfreiheit der Mutter ins Feld.
Er verglich ihre Äußerung mit straffreien Pauschalaussagen Prominenter, etwa mit dem Satz
„Lehrer sind faule Säcke“ – einem Zitat von Altkanzler Gerhard Schröder.


„Die Angeklagte ist übers Ziel hinausgeschossen“, meinte dagegen Staatsanwalt Nils Dreißig,
für den die Grenze zur Schmähkritik überschritten war. Für die ehrverletzende Äußerung forderte
er eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (30 Tagessätze). Verteidiger Klinkert erwägt, wegen
mutmaßlicher Verfahrensmängel vor das Oberlandesgericht Celle zu ziehen.


Der gestrige Prozess ist kein Einzelfall. So hat das Amtsgericht Neustadt gegen einen Vater aus
Langenhagen eine Geldstrafe verhängt, weil dieser den Vizeschulleiter der IGS Garbsen bedroht
und als „rassistisches Schwein“ bezeichnet hatte. „Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Kollegen
mit Anzeigen reagieren“, sagt Christoph Walther, Leiter der IGS Linden. Schüler verdächtigten ihre
Lehrer manchmal der Ausländerfeindlichkeit, wenn sie über eine Note enttäuscht seien.
In der Grundschule von Rektor Reinhard Brendel bitten ein- bis zweimal pro Jahr Lehrer um
Vermittlung in ähnlichen Konflikten. „Für manche Eltern sind solche Vorwürfe das letzte Mittel,
wenn sie nicht mehr weiter wissen.“


Von Mirko Voltmer und Bärbel Hilbig

Veröffentlicht am 27.02.2008 22:38 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 27.02.2008 22:38 Uhr