Für viele
Lehrer gehört es zu ihrer Alltagserfahrung, von Schülern oder
Eltern mitunter
Beleidigendes zu hören. Manche Einwanderer neigen darüber
hinaus bei Konflikten
dazu,
dem Gegenüber Rassismus vorzuwerfen.
Der Rektor der Brinker Schule
in Langenhagen, Thomas John, wollte das in einem Fall
nicht auf sich beruhen
lassen, klagte – und das Amtsgericht Hannover gab ihm am Mittwoch
recht.
Es
verurteilte die Mutter eines türkischen Schülers, die den
Rektor der
Ausländerfeindlichkeit
bezichtigt hatte, wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe
in Höhe von 300 Euro (15 Tagessätze).
Während einer Klassenkonferenz im Dezember
2006 hatte die
35-jährige Fatma S. wütend
das Wort ergriffen und sich auch nicht beruhigen
lassen. Es ging um den Vorwurf, ihr damals
13-jähriger Sohn habe
Mitschülerinnen bestohlen und anschließend bedroht. Die
Mutter räumte
gestern
ein, ihr Sohn habe inzwischen zumindest den Diebstahl zugegeben. Nach
Ansicht
von
Richter Björn von Bargen hat die Frau bei dem Konflikt
überzogen, indem sie
den 61-jährigen
Schulleiter und weitere Lehrer diffamierte.
„Der Vorwurf der Ausländerfeindlichkeit ist
absurd. Es gibt
keinen Hinweis darauf“, urteilte
von Bargen. Die Integrationsprojekte der
Grund-, Haupt- und Realschule seien ein Beleg für
das Gegenteil. John hatte die
Frau nach dem Eklat bei der Konferenz angezeigt. „Wenn Sie sich
damals
entschuldigt hätte, wäre es gar nicht so weit gekommen“,
sagte der Rektor.
Übel
nimmt John der Mutter auch, dass sie versucht hatte, an der Schule eine
Unterschriften-
aktion gegen ihn zu starten.
Im Gerichtssaal verfolgten Lehrer und Eltern der
Brinker
Schule den fast vierstündigen Prozess.
Verteidiger Jens Klinkert führte in
seinem Plädoyer die Meinungsfreiheit der Mutter ins Feld.
Er verglich ihre
Äußerung mit straffreien Pauschalaussagen Prominenter, etwa
mit dem Satz
„Lehrer sind faule Säcke“ – einem Zitat von Altkanzler Gerhard
Schröder.
„Die Angeklagte ist übers Ziel
hinausgeschossen“, meinte
dagegen Staatsanwalt Nils Dreißig,
für den die Grenze zur Schmähkritik
überschritten war. Für die ehrverletzende Äußerung
forderte
er eine Geldstrafe
in Höhe von 1200 Euro (30 Tagessätze). Verteidiger Klinkert
erwägt, wegen
mutmaßlicher Verfahrensmängel vor das Oberlandesgericht
Celle zu ziehen.
Der gestrige Prozess ist kein Einzelfall. So hat
das
Amtsgericht Neustadt gegen einen Vater aus
Langenhagen eine Geldstrafe
verhängt, weil dieser den Vizeschulleiter der IGS Garbsen bedroht
und als
„rassistisches Schwein“ bezeichnet hatte. „Ich kann sehr gut
nachvollziehen,
dass Kollegen
mit Anzeigen reagieren“, sagt Christoph Walther, Leiter der IGS
Linden. Schüler verdächtigten ihre
Lehrer manchmal der Ausländerfeindlichkeit,
wenn sie über eine Note enttäuscht seien.
In der Grundschule von Rektor
Reinhard Brendel bitten ein- bis zweimal pro Jahr Lehrer um
Vermittlung in
ähnlichen Konflikten. „Für manche Eltern sind solche
Vorwürfe das letzte
Mittel,
wenn sie nicht mehr weiter wissen.“
Von Mirko Voltmer und Bärbel Hilbig
Veröffentlicht
am 27.02.2008 22:38 Uhr
Zuletzt aktualisiert am 27.02.2008 22:38 Uhr